Impfung Corona und Influenza

Wer soll sich erneut auffrischen lassen?

1. Corona

Nicht jeder soll sich direkt den  Piecks abholen.

Personen im Alter ab 60 Jahren sind grundsätzlich stärker gefährdet, nach einer SARS-CoV-2-Infektion schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, wobei das Risiko einer ernsten Erkrankung in dieser Altersgruppe mit fortschreitendem Alter kontinuierlich zunimmt. Auch für immundefiziente Personen jeglichen Alters, für Personen mit bestimmten Grundkrankheiten sowie für Betreute in Pflegeeinrichtungen bleibt COVID-19 bedrohlich, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

In Umgebungen mit einem hohen Anteil an vulnerablen Personen und einem hohen Ausbruchspotenzial (wie z.B. in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege) ist eine Verminderung der Virustransmission besonders relevant. Medizinisches und pflegerisches Personal stellt daher eine Personengruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko dar. Mit der COVID-19 Impfung soll das arbeitsbedingte Infektionsrisiko gesenkt und die Infektionsübertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.

Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität weiterhin für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität) verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält.

2.Influenza

Die STIKO empfiehlt eine jährliche Impfung im Herbst für Personen ab 60 Jahren mit einem inaktivierten Influenza-Hochdosis-Impfstoff oder bei entsprechender Indikation ab dem Alter von mindestens 6 Monaten mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff (Standarddosis) mit jeweils von der WHO empfohlener Antigenkombination.

Für wen die Impfung zulasten der GKV erfolgen kann:


Die Schutzimpfungs-Richtlinie gibt vor, welche Impfungen bei welchen Personen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgenommen werden können. Grundlage bilden die jeweils aktuellen Empfehlungen der STIKO, über deren Übernahme in die SI-RL der G-BA beschließt und von denen er nur mit Begründung abweichen kann.

Danach ist die Influenzaimpfung vorgesehen für:

› Personen ab 60 Jahre
› Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher
Gefährdung infolge eines Grundleidens, beispielsweise:
· chronische Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten,
chronische Krankheiten der Atmungsorgane, HIV-Infektion, chronische
neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose mit durch
Infektionen getriggerten Schüben sowie vergleichbar schwere chronische
neurologische Erkrankungen, die zu respiratorischen Einschränkungen
führen können
› Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhtem Risiko
infolge eines Grundleidens ab erstem Schwangerschaftsdrittel)
› Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
› Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder
von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten
› Personen mit beruflich bedingten Indikationen zur Impfung aufgrund erhöhter
Gefährdung, zum Beispiel bei Personen mit viel Publikumsverkehr und beim
medizinischen Personal

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