Telefonische Krankschreibung
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Angesichts steigender Infektionszahlen hat der gemeinsame Bundesausschuss die Sonderregelungen für telefonische Krankschreibungen bis zum 30. November wieder aktiviert. 

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist eine anfängliche Untersuchung beim behandelnden Arzt oder bei der behandelnden Ärztin. Nachdem die Lage des Patienten in Erfahrung gebracht wurde, kann die Krankschreibung telefonisch verlängert werden. Dies ist einmalig für weitere 7 Tage möglich. 

 

Gründe

Vor allem wurde die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt, um Infektionen im Wartezimmer zu vermeiden und dadurch alte und vulnerable Menschen zu schützen. 

 

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich ist jeder betroffen, sobald eine Erkrankung vorliegt, welche es ihm oder ihr nicht mehr ermöglicht, seiner Arbeit nachzukommen. Dabei besteht natürlich wie immer die Möglichkeit, dass Versicherte versuchen, einige freie Tage zu erschleichen. Daher gehen Ärzte und Ärztinnen hierbei genauso verantwortlich vor, wie bei einem regulären Praxisbesuch.