Maskenpflicht in der Praxis
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Maskenpflicht in der Praxis

Aufgrund der aktuellen Pandemielage und Lockerungen in der Maskenthematik erreicht uns häufig die Frage nach der Maskenpflicht in unserer Praxis. 

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Ja, es herrscht noch Maskenpflicht, und zwar in allen Praxen in NRW. Wie auch im öffentlichen Personennahverkehr. Dafür gibt es keine Testpflicht mehr. 

Von dieser Regelung ausgenommen sind nach wie vor Person, die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können. Diese Ausnahme muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das auf Verlangen vorzulegen ist. 

Auch Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform nicht mindestens eine medizinische Maske tragen können, ist laut der Coronaschutzverordnung NRW ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.