Telefonische Krankschreibung

Eine Krankschreibung von Patienten mit leichten Erkrankungen ist nach telefonischer Anamnese möglich.

Voraussetzungen

  • Es muss sich um Patienten handeln, die der Praxis bekannt sind. Die Erkrankung darf keine schwere Symptomatik vorweisen.
  • Eine Erstbescheinigung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Ist der Patient weiterhin krank, muss er die Praxis aufsuchen.
  • Eine Folgebescheinigung per Telefon darf erst erfolgen, wenn der Arzt den Patienten zuvor persönlich in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht und eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt hat.
  • Es ist eine ärztliche Entscheidung, jemanden telefonisch krankzuschreiben. Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung.

Gründe

Vor allem wurde die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt, um Infektionen im Wartezimmer zu vermeiden und dadurch alte und vulnerable Menschen zu schützen. 

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich ist jeder betroffen, sobald eine Erkrankung vorliegt, welche es ihm oder ihr nicht mehr ermöglicht, seiner Arbeit nachzukommen. Dabei besteht natürlich wie immer die Möglichkeit, dass Versicherte versuchen, einige freie Tage zu erschleichen. Daher gehen Ärzte und Ärztinnen hierbei genauso verantwortlich vor, wie bei einem regulären Praxisbesuch. 

Praxis Troisdorf

Pfarrer-Kenntemich-Platz 11
53840 Troisdorf

Sprechzeiten:

Montags bis Freitags:
08.00 – 12.00 Uhr
Montags:
15.00 – 18.00 Uhr  und nach Vereinbarung
Dienstags:
14.30 – 16.00 Uhr
Donnerstags:
14.00 – 16.00 Uhr

Praxis Mondorf

Provinzialstr. 33
53859 Niederkassel

Sprechzeiten:

Montags bis Freitags:
08.00 – 12.00 Uhr
Montags:
15.00 – 18.00 Uhr  und nach Vereinbarung
Dienstags:
14.30 – 16.00 Uhr
Donnerstags:
14.00 – 16.00 Uhr